BVG-Mindestzinssatz steigt 2027 auf 2 % – das bedeutet es für Ihre Vorsorge

Gute Nachrichten für die berufliche Vorsorge: Der Bundesrat hat entschieden, den BVG-Mindestzinssatz per 1. Januar 2027 von bisher 1,25 % auf 2 % anzuheben. Damit profitieren Versicherte künftig von einer höheren Mindestverzinsung ihres obligatorischen Pensionskassenguthabens.

Mehr Zinsen auf das Vorsorgeguthaben

Die berufliche Vorsorge bildet neben der AHV einen wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge in der Schweiz. Mit dem BVG-Mindestzinssatz wird festgelegt, wie hoch das obligatorische Altersguthaben in der zweiten Säule mindestens verzinst werden muss.

Die Erhöhung um 0,75 Prozentpunkte bedeutet, dass das angesparte Vorsorgekapital im obligatorischen Bereich künftig stärker verzinst wird.

Ein einfaches Beispiel: Bei einem obligatorischen Altersguthaben von CHF 100’000 ergibt sich bei unverändertem Kapital folgende jährliche Verzinsung:

  • Bisher (1,25 %): CHF 1’250
  • Ab 2027 (2 %): CHF 2’000

Das entspricht einem zusätzlichen Zinsertrag von CHF 750 pro Jahr.

Wichtig ist dabei, dass der gesetzliche Mindestzinssatz ausschliesslich für das obligatorische BVG-Altersguthaben gilt. Für überobligatorische Guthaben können andere Verzinsungsregeln gelten.

Warum wird der Mindestzinssatz erhöht?

Hinter dem Entscheid steht insbesondere die positive Entwicklung der Finanzmärkte und die solide finanzielle Situation vieler Schweizer Pensionskassen.

Sowohl die Entwicklung der Aktienmärkte als auch die gestiegenen Renditen von Bundesobligationen haben dazu beigetragen, dass eine höhere Mindestverzinsung möglich wird.

Zudem verfügen zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen über ausreichende finanzielle Reserven. Die Anpassung soll auch dazu beitragen, den Kaufkraftverlust durch die Inflation der vergangenen Jahre teilweise auszugleichen.

Was bedeutet das für Ihre persönliche Vorsorgeplanung?

Eine höhere Verzinsung ist grundsätzlich erfreulich, insbesondere für Personen, die noch mehrere Jahre bis zur Pensionierung vor sich haben. Denn zusätzliche Zinserträge können langfristig zum Wachstum des Altersguthabens beitragen.

Dennoch ist der BVG-Mindestzinssatz nur einer von mehreren Faktoren, die Ihre finanzielle Situation im Ruhestand beeinflussen. Ebenso entscheidend sind die Höhe Ihrer Sparbeiträge, das angesparte Vorsorgekapital, die Leistungen Ihrer Pensionskasse sowie Ihre ergänzende private Vorsorge.

Unser Tipp: Nutzen Sie solche Veränderungen als Gelegenheit, Ihre Vorsorgesituation regelmässig zu überprüfen. Eine frühzeitige und ganzheitliche Pensionsplanung hilft Ihnen dabei, mögliche Vorsorgelücken zu erkennen und finanzielle Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.

Die Satara AG unterstützt Sie dabei, Ihre berufliche und private Vorsorge aufeinander abzustimmen und Ihre finanzielle Zukunft vorausschauend zu planen.